Auswahlkommission bei Einstellungsverfahren
Folgende Mitglieder mit oder ohne Stimmrecht nehmen an den Vorauswahl- und den Auswahlgesprächen bei Einstellungen für eine neu zu besetzende Lehrer/innen-Stelle teil: |
Schulleiter
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von der
Lehrer-
konferenz
gewählte
Lehrkraft
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volljähriges Mitglied der
Schul-
konferenz
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Ansprech-
partnerin für
Gleich-
stellungs-
fragen
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Mitglied der Personal-
vertretung
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Schwerbehinderten-vertretung
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bzw. (bei Übertragung
der Dienst-
vorgesetzten-Aufgaben an
die Schul-
leitung)
des Lehrer/
innenrates der Schule
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(sofern mind.
eine/r der Bewerber/
innen schwer-behindert ist)
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Herr Plaputta |
Frau Mamsch
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Herr Sauerbach
(Elternvertreter)
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Frau van Essen | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
im begründeten
Ausnahmefall:
stellvertretender
Schulleiter
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oder
dessen Stell-
vertreter
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oder
deren Stell-
vertreterin
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Herr von Saint-George |
Maximilian Schütz
(Schülervertreter)
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Frau Tiedt | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorsitzender mit
Stimmrecht
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Mitglied mit
Stimmrecht
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Mitglied mit
Stimmrecht
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Mitglied mit
Stimmrecht
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Mitglied ohne
Stimmrecht
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Mitglied ohne
Stimmrecht
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Das EinstellungsverfahrenDie Einstellung von Lehrkräften in ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW erfolgt auf der Grundlage eines Ausschreibungs- und Listenverfahrens, das die Bewerber/innen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung erfasst. Der Auswahlkommission liegt bei ihren Vorauswahlgesprächen - nach sog. Ordnungsgruppen sortiert - eine Liste der Bezirksregierung mit den jeweils geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern vor. Das VorauswahlgesprächIn einem Vorauswahlgespräch entscheidet die Kommission auf der Grundlage der Ordnungsgruppenliste und des Ausschreibungstextes, welche Bewerber/innen zum Auswahlgespräch eingeladen werden. Dabei sind schwerbehinderte Bewerber/innen und ihnen gleichgestellte behinderte Menschen einzuladen, wenn sie die Einstellungsbedingungen erfüllen. Die Vorauswahl wird protokolliert. Der Vorsitzende, also der Schulleiter Herr Plaputta, lädt die Bewerber/innen anschließend - unter Angabe eines Termins - zum Auswahlgespräch schriftlich ein. Weiterhin werden am VGK - um vergleichbare Bedingungen für alle Bewerber/innen zu schaffen - von der Auswahlkommission Fragen bzw. Themen für die Bewerber/ innen gemeinsam überlegt, auf die sich diese vor ihrem Gespräch vorbereiten können. Die Fragen haben ausdrücklich keinen 'Prüfungscharakter'. Das AuswahlgesprächBei den Auswahlgesprächen entscheidet die Kommission (bzw. die stimmberechtigten Mitglieder s.o.) über die für die ausgeschriebene/n Stelle/n geeignetsten Kandidat/innen und begründet ihre Entscheidung jeweils schriftlich.
Grundlage der Vorgaben für das Auswahlverfahren in NRW:
RdErl. d. Ministeriums für Schule und Weiterbildung v. 9. August 2007; Bereinigte Fassung unter Berücksichtigung der Änderungserlasse vom 20.12.2008, 29.10.2009, 05.02.2010 und 12.01.2012
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